ALLGEMEINE AMBULANTE PALLIATIVVERSORGUNG - BESONDERS QUALIFIZIERTE UND KOORDINIERTE PALLIATIV-MEDIZINISCHE VERSORGUNG

Die ambulante Palliativversorgung durch Haus- und Fachärzte wird ausgebaut. Dazu werden zum 1. Oktober 2017 mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen (besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung). 

Informationen zur neuen Leistung nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V und im im EBM finden sie hier: 


ELSAH-EVALUATION DER SPEZIALISIERTEN AMBULANTEN PALLIATIVVERSORGUNG (SAPV) AM BEISPIEL VON HESSEN

Fachverband SAPV Hessen e.V. wirbt Fördermittel des Innovationsfonds ein. 

 

Die Versorgung von unheilbar kranken Patienten am Lebensende ist eine herausfordernde Aufgabe für Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige und andere Beteiligte. Vorrangiges Ziel ist es, Leiden zu lindern und die bestmögliche Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen bis zum Tode zu fördern und zu erhalten. Dies wird als „Palliativversorgung“ bezeichnet.