Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus Pandemie

Weitere Informationen zu den Themen rund um den Virus SARS CoV 2 und COVID 19 finden Sie auch unter


Sterbehilfe -                                                                               eine Handlungsoption in der Palliativversorgung?


Zwei Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe vorgelegt (2021)

 

Anlass für die Erarbeitung der beiden Gesetzentwürfe war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Es erklärte den Paragraf 217 Strafgesetzbuch, der die geschäftsmäßige För­derung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter betonten das Grund­recht auf selbstbestimmtes Sterben, und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Das schließe auch die Freiheit ein, Hilfe beim Suizid in Anspruch zu nehmen.

Gleichzeitig stellten sie aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus: Denkbar seien etwa Beratungs­pflichten und Wartefristen, hieß es im Urteil.

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Allgemeine ambulante Palliativversorgung - Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung


Die ambulante Palliativversorgung durch Haus- und Fachärzte wird ausgebaut. Dazu werden zum 1. Oktober 2017 mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen (besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung).


Informationen zur neuen Leistung nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V und im im EBM finden sie hier:
* Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V
* Entscheidungserhebliche Gründe
* Neue Leistungen im EBM

ELSAH-Evaluation der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am Beispiel von Hessen


Fachverband SAPV Hessen e.V. wirbt Fördermittel des Innovationsfonds ein.

Die Versorgung von unheilbar kranken Patienten am Lebensende ist eine herausfordernde Aufgabe für Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige und andere Beteiligte. Vorrangiges Ziel ist es, Leiden zu lindern und die bestmögliche Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen bis zum Tode zu fördern und zu erhalten. Dies wird als „Palliativversorgung“ bezeichnet.

Für gesetzlich krankenversicherte Betroffene besteht seit 2007 eine besondere Form der Palliativversorgung in der häuslichen oder familiären Umgebung, die sog. spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie wird durch einen Arzt oder eine Ärztin verordnet und umfasst für den Betroffenen besondere ärztliche, pflegerische, psychologische und andere Leistungen sowie deren besondere Koordination. Die behandelnden Personen verfügen über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich und arbeiten als Team eng zusammen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnung in einer SAPV-Richtlinie 2007 geregelt. Um diese Leistungen anbieten zu können, schließen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Einrichtungen oder Personen Verträge, die die Versorgung übernehmen. Daher sind die Strukturen der SAPV regional unterschiedlich. Im Jahr 2014 gab es in Deutschland 250 SAPV-Verträge und 40.913 Erstverordnungen von SAPV. Nun wurden im Rahmen des von Bund und Krankenkassen finanzierten Innovationsfonds Fördermittel für Projekte bereitgestellt, die einen Überblick darüber verschaffen sollen, wie diese Richtlinie umgesetzt wird.

Der Fachverband SAPV Hessen e.V. mit seinen Projektpartnern erhält für das Projekt ELSAH - Evaluation der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am Beispiel von Hessen - Fördermittel in Höhe von knapp 1,25 Mio. EUR. Ziel von ELSAH ist am Beispiel des Bundeslandes Hessen zu untersuchen, wie gut die SAPV auf der Grundlage der SAPV-Richtlinie funktioniert. Hierfür werden Datensätze des Fachverbandes SAPV Hessen e. V. ausgewertet. Im Rahmen der Studie wird auf wissenschaftlicher Grundlage eine standardisierte Methode entwickelt, die die Qualität der SAPV messen kann. Außerdem wird untersucht, inwieweit die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der SAPV berücksichtigt werden. Die jungen Patienten, ihre Angehörigen und die versorgenden Personen und Einrichtungen werden hierzu in Interviews oder mit Fragebögen befragt. Es werden auch Gespräche mit Experten geführt und Fachforen mit SAPV-Teams veranstaltet.

Im Erfolgsfall stellt das Projekt eine Methode zur Verfügung, mit der die Qualität der SAPV in ganz Deutschland gemessen werden kann. Für die SAPV-Richtlinie sollen Empfehlungen formuliert werden, wie die Belange von jungen Patienten in Abgrenzung zu Erwachsenen besonders berücksichtigt werden.

Geleitet wird das Projekt von Michaela Hach, Pflegefachperson Palliative-Care und Geschäftsführerin des Fachverbandes SAPV Hessen e.V. gemeinsam mit den Projektpartnern Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach und Dr. rer. med. Lisa Ulrich sowie Dr. med. Antje Erler von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. med. Stefan Bösner und Dr. rer. medic. Jörg Haasenritter von der Philipps Universität Marburg und Bettina Ungewickel von der Regionalmanagement Nordhessen GmbH.

Weitere Informationen -Konsortialführung:
Frau Michaela Hach
Fachverband SAPV Hessen e.V.

Weihergasse 15
65203 Wiesbaden

0049 611 41143413
Michaela.Hach@fachverband-sapv.de

Neue Versorgungsformen - Übersicht geförderter Projekte 2016

Palliativversorgung: Wunsch, Wirklichkeit und Perspektiven.


DAK Pflegereport 2016 - Palliativversorgung: Wunsch, Wirklichkeit und Perspektiven.

Studie zum Thema Sterben offenbart Wünsche und Vorstellungen => Download hier

Zuhause sterben? Diesen Wunsch haben 60 Prozent der Deutschen, doch er wird selten Wirklichkeit, wie der DAK-Pflegereport zeigt. Zwei von drei Deutschen verbringen die letzten Stunden ihres Lebens nicht an dem Ort, den sie sich wünschen. Wie eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit zeigt, sterben drei Viertel der Deutschen im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Sie deckt auch auf, dass zahlreiche Krankenhausaufenthalte kurz vor dem Tod vermeidbar wären und häusliche Pflege beispielsweise für den Sterbenden die wünschenswertere Alternative gewesen wäre. Die DAK-Gesundheit hilft pflegenden Angehörigen, die häusliche Pflege zu organisieren.

Patienten ohne Heilungschance haben Anspruch auf Pflege in der eigenen Wohnung


Viele Patientinnen und Patienten wünschen, in der häuslichen, zumindest aber in gewohnter Umgebung zu sterben. Sie möchten nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen.


Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen. Den schwer kranken Patientinnen und Patienten soll ein würdiger Lebensraum geschaffen werden und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt werden. Dieses Ziel verfolgt die Palliativmedizin und die Palliativpflege (Palliative Care). Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sie unter der Bezeichnung „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (SAPV) zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankenkassen Deutschland

Angebote für Sterbenskranke


Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung.

Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Palliativversorgung kann ambulant oder stationär erfolgen – auf beides haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch. Die Krankekassen beraten und unterstützen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.
Bundesministerium für Gesundheit

Was ist würdevolles Sterben wert?


Im Interview berichtet Bernadette Rümmelin vom Katholischen Krankenhausverband über schwierige Budgetverhandlungen und erklärt, wie sich das Reden über den Tod ändert, sobald Menschen selbst betroffen sind.

Vor kurzem hat der Katholische Krankenhausverband (KKVD) ein Papier unterzeichnet, das eine umfassende und würdevolle Betreuung sterbender und schwerstkranker Menschen in den einzelnen Kliniken ermöglichen soll. Auch weitere Gesundheitsorganisationen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Hospizdienste, Kommunen und Experten richten sich nach den "Handlungsempfehlungen im Rahmen der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland". Im Interview berichtet Bernadette Rümmelin, Sprecherin der Geschäftsführung des KKVD, über den Stand der Palliativversorgung in den katholischen Krankenhäusern und erklärt, warum der Tod für sie kein Tabu ist.

Abschalten ist keine aktive Sterbehilfe


Ärzte Zeitung, 11.02.2016

Intensivmedizin      Abschalten ist keine aktive Sterbehilfe

 

Entscheiden sich Ärzte aufgrund des Patientenwillens gegen eine weitere intensivmedizinische Behandlung, ist das nicht immer einfach. Juristisch ist es jedoch wenig bedeutsam, ob sie eine lebenserhaltende Maßnahme beenden oder gar nicht erst beginnen.

Von Thomas Müller

 

BERLIN. Von maßloser Apparatemedizin kann auf Intensivstationen heute nicht mehr die Rede sein: Bei 50 bis 70 Prozent der Patienten, die sterben, wurde zuvor auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Das, was viele Menschen fordern, nämlich in aussichtslosen Situationen nicht künstlich am Leben gehalten zu werden, sei längst Realität, hat Professor Frank Joachim Erbguth vom Klinikum Nürnberg auf der Arbeitstagung Neurologische Intensivmedizin (ANIM) in Berlin berichtet.

Dennoch gebe es in diesem Bereich nach wie vor große Unsicherheiten. Sei die Entscheidung gefallen, den Willen des Patienten zu befolgen und lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen, hätten viele Ärzte ein großes Problem damit, einmal begonnene Maßnahmen abzubrechen - sie verzichten eher darauf, eine neue Therapie einzuleiten.

 

Aufsehen-erregender Fall

Noch immer sei der Irrtum weit verbreitet, das Abschalten der Beatmung, eines Herzschrittmachers oder das Entfernen der PEG-Sonde sei aktive Sterbehilfe. So gaben bei Befragungen an der LMU München und am Klinikum Großhadern mehr als die Hälfte der Ärzte an, dass es einen Unterschied mache, ob man eine künstliche Ernährung und die Flüssigkeitszufuhr aktiv abbreche oder gar nicht erst beginne.

Erbguth verwies hier auf den aufsehen-erregenden Fall Küllmer-Putz, der vor fünf Jahren durch die Presse ging: Ein Pflegeheim verweigerte bei einer Komapatientin den Abbruch der künstlichen Ernährung. Die Kinder hatten darauf bestanden, weil dies dem Willen der Patientin entspreche.

Ihr Anwalt hatte ihnen geraten, den PEG-Schlauch zu durchtrennen, was sie auch taten. Daraufhin wurde der Anwalt wegen versuchten Totschlags angeklagt und zunächst vom Landgericht Fulda verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und stellte klar: Das Beenden einer Therapie kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Handeln geschehen. Wird eine Therapie aktiv abgebrochen, ist dies keine Tötung. Die Gerichte sahen vielmehr in der Zwangsernährung durch das Pflegeheim einen Angriff auf die Patientin. Mit diesem Grundsatzurteil schaffte der BGH endlich Rechtssicherheit.

 

Ausschalten bleibt ein Tabu

In der Praxis, so Erbguth, vermeiden es Ärzte und Angehörige aber noch immer, den Ausknopf zu drücken. So sind Beatmung, Intubation, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr weitgehend tabu, wie eine Untersuchung an der Charité Berlin aus dem Jahr 2012 zeigte (PLOS one 2012: DOI: 10.1371/journal.pone.0046446). Bei jeweils mehr als 80 Prozent der Patienten mit Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen wurden solche Behandlungen fortgeführt.

Am häufigsten verzichteten die Ärzte auf Vasopressoren (rund 30 Prozent), chirurgische Eingriffe und andere Medikamente. Im Schnitt starben die Patienten innerhalb eines Tages nach der Entscheidung.

Erbguth rät allen beteiligten Ärzten, die Behandlungen und ihre etwaige Beendigung gut zu dokumentieren, um sich nicht angreifbar zu machen. Natürlich sollten Ärzte auch nicht voreilig in einen Therapieabbruch einwilligen, sondern erst dann, wenn tatsächlich das aussichtslose Szenario eingetreten ist, für das die Patienten eine Beendigung wünschen.

Der Neurologe konnte von Angehörigen berichten, die sich beklagt hatten, dass ihr Vater zwei Tage nach einem mittelschweren Schlaganfall noch am Leben war. Auch mit solchen Anschuldigungen muss man im Klinikalltag rechnen.

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/904617/intensivmedizin-abschalten-keine-aktive-sterbehilfe.html

Handbuch Qualitätsmanagement in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung


Die SAPV in Hessen entwickelt sich stetig weiter.


Inzwischen konnten bereits über 45 Tsd. schwerkranke und sterbende Menschen aller Altersstufen zuzüglich ihrer Angehörigen in Hessen begleitet und unterstützt werden.
Wir freuen uns darauf, dass diese Versorgung auch zukünftig noch vielen betroffenen Menschen durch multiprofessionelle Palliative-Care-Teams zur Verfügung stehen wird.
Qualität,  Effizienz und Transparenz ist uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Dazu soll auch die Veröffentlichung unseres SAPV- QM-Handbuchs beitragen.

 

Handbuch Qualitätsmanagement in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Fachverband SAPV regt öffentliche Diskussion zur Qualitätssicherung bei der Versorgung Sterbender an


Eine Antwort auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz-und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz-HPG)

David (2), Lisa (21), Klaus (59) und Martha (97) haben eines gemeinsam: sie sind unheilbar schwerkrank und werden in absehbarer Zeit sterben. Ihr Alltag ist geprägt von leidvollen Symptomen und Lebenssituationen, die Einfluss haben auf ihr körperliches, psychisches, soziales sowie spirituelles Wohlbefinden. Manche Menschen sehen diese Situation mit dem Leben nicht mehr vereinbar, sie wollen der Gesellschaft nicht „zur Last“ fallen.


„Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Zunahme von schwerkranken, gebrechlichen und chronisch kranken Menschen in der Bevölkerung kommt der kontinuierlichen Weiterentwicklung hospizlicher und palliativer Versorgungsstrukturen große Bedeutung zu. Die im Hospiz- und Palliativgesetz vorgesehenen  Regelungen sollen  Voraussetzungen für die Sicherung und flächendeckende Weiterentwicklung der Hospiz- und  Palliativversorgung in Deutschland schaffen. Die Auswirkungen dieser Regelungen sollten dabei insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit geprüft werden“, so der Bundesrat in seiner kürzlich geführten Debatte.

Etwas, dem der Fachverband SAPV Hessen und seinen Mitgliedern bereits heute Rechnung tragen will. Mit dem heute veröffentlichten Qualitätshandbuch zur „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)“ werden Grundsteine zur Entwicklung und Nachweisbarkeit von Qualität gelegt.  „Eine flächendeckende Versorgung und Unterstützung schwerstkranker Menschen benötigt nicht nur Quantität sondern auch Qualität“, so Michaela Hach die Geschäftsführerin des Fachverbandes.“ Im Mittelpunkt unserer Bemühungen müssen stets der betroffene Mensch uns seine Mitbetroffenen stehen. Dazu brauchen wir zielführende Maßnahmen, deren Qualität unbezweifelbar Erkennbar ist und für jeden Betroffenen sichert.

„Dies entspricht auch den Vorstellungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin“, unterstreicht Dr. Bernd Oliver Maier als DGP-Vorstandsmitglied, „Wir müssen noch viel mehr in Forschung, Lehre und Qualitätsentwicklung investieren, um den Bedürfnissen der sich wandelnden Gesellschaft und dem steigenden Bedarf an hospizlicher und palliativer Versorgung ausreichend und human gerecht zu werden.“

Weiterer Vertragsabschluss: - Palliative Care Team der „Kleinen Riesen Nordhessen e. V.“ versorgt den Regierungsbezirk Kassel


Frankfurt/M., Bad Homburg, Darmstadt, Wiesbaden, den 26. Mai 2015

 

„Nach längeren Verhandlungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Fachverband SAPV in Hessen konnte mit den „Kleinen Riesen Nordhessen“, Kassel, nun ein Vertrag zur Erbringung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche geschlossen werden“, so Jürgen Kunkel, Referatsleiter Pflege, beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) für die Verbände der Krankenkassen in Hessen.

 

„Das SAPV-Team für Kinder und Jugendliche ist ein für die Patientengruppe spezifisch qualifiziertes multiprofessionelles Palliative-Care-Team, das sich insbesondere der Versorgung junger Patienten widmet, bei denen eine nicht heilbare, fortschreitende oder weit fortgeschrittene Erkrankung vorliegt, kann damit auf einer vertraglich gesicherten Grundlage seine Arbeit aufnehmen. Ziel der SAPV für Kinder und Jugendliche ist es, für eine bestmögliche Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität der Patienten zu sorgen und die Patienten und ihre Angehörigen zu Hause zu unterstützen“, so Michaela Hach, Geschäftsführerin des Fachverbandes SAPV in Hessen. 

 

Die „Kleinen Riesen Nordhessen“, Kassel ergänzen die bereits bestehenden KinderPalliativTeams in Süd- und Mittelhessen, in dem sie die Versorgung im Regierungsbezirk Kassel sicherstellen. Die Versorgung des Regierungsbezirks Darmstadt erfolgt durch das KinderPalliativTeam Südhessen, mit Sitz in Frankfurt; das Palliative Care Team für Kinder und Jugendliche in Gießen ist für den Regierungsbezirk Gießen zuständig.

 Mit diesen drei PalliativTeams hat Hessen - auch für die besonderen Belange junger Patienten - eine flächendeckende Versorgung sichergestellt.

Die Prager Charta: Regierungen werden aufgefordert, Leid zu lindern und den Zugang zur Palliativversorgung als Menschenrecht anzuerkennen


Die European Association for Palliative Care (EAPC), die International Association for Palliative Care (IAHPC), die Worldwide Palliative Care Alliance (WPCA) und Human Rights Watch (HRW) setzen sich im Rahmen der Prager Charta gemeinsam dafür ein, dass der Zugang zur Palliativversorgung ein Menschenrecht wird.

Weltweit werden Regierungen dazu aufgefordert, Leid zu lindern und den Zugang zur Palliativversorgung als Menschenrecht anzuerkennen.
Mit seiner Unterzeichnung der "Prager Charta" will der FVSAPVH deutlich machen, dass er die Forderung der Prager Charta an die Regierungen allumfänglich unterstützt: Regierungen werden aufgefordert, Leid zu lindern und den
Zugang zur Palliativversorgung als Menschenrecht anzuerkennen.

Die Regierungen werden aufgefordert:
1. eine Gesundheitspolitik zu entwickeln, welche die Bedürfnisse von Patienten mit lebensbegrenzenden oder terminalen Erkrankungen berücksichtigt:
• Umfassende Versorgungsstrategien mit der Bereitstellung einer integrierten Palliativversorgung und anderen Formen von Gesundheitsdiensten zu entwickeln,
• Sicherzustellen, dass die Gesetze auch den Anspruch der Zugehörigen auf Unterstützung regeln, wenn Patienten behandlungs‐ bzw. pflegebedürftig sind, und sich dieser auch auf die Zeit nach dem Tod von Patienten erstreckt.
2. den Zugang zu essentiellen Medikamenten für alle, die diese benötigen, sicherzustellen, einschließlich Medikamenten, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen.
• unangemessene Barrieren oder Restriktionen, welche den Zugang zu verordnungspflichtigen Medikamenten für den regelrechten therapeutischen Gebrauch beeinträchtigen, zu identifizieren und beseitigen,
• sicherzustellen, dass eine geeignete Methode zur Einschätzung des Bedarfs an solchen Medikamenten erarbeitet wird, um eine stetige Verfügbarkeit zu garantieren,
• sichere und ungefährdete Vertriebs‐ und Verteilungssysteme einzurichten, um den Zugang zu Opioiden für Patienten unabhängig von Prognose, Behandlungssetting oder geographischer Lage zu gewährleisten.
3. sicherzustellen, dass patientennah eingesetzte Mitarbeiter im Gesundheitswesen eine angemessene Aus‐/Fort‐ und Weiterbildung in Palliativversorgung und Schmerztherapie erhalten
• die notwendigen Änderungen der Ausbildungscurricula für Mitarbeiter in der patientennahen Versorgung (Medizin, Pflege, Pharmazie, Psychologie etc.) einzuführen, sodass das FachpersonalGrundkenntnisse in der Palliativversorgung erwerben und in der Patientenversorgung anwenden kann, ganz gleich, in welchem Bereich des Gesundheitssystems es arbeitet,
• die Entwicklung und Implementierung von Postgraduiertenprogrammen und Weiterbildungsbzw. Spezialisierungsmöglichkeiten zu fördern, damit Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf eine angemessene Behandlung und Betreuung erhalten,
• sicherzustellen, dass entsprechende Fortbildungen in derPalliativversorgung für alle Professionen im Gesundheitswesen verfügbar und zugänglich sind.
4. die Integration der Palliativversorgung in das Gesundheitswesen auf allen Ebenen zu gewährleisten
• Konzepte für die Einführung und Implementierung von Palliativ‐ und Hospizeinrichtungen und– programmen zu entwickeln, inklusive eines Versorgungsprogramms, das sich an den Indikatoren der Morbidität und Mortalität sowie der geographischen Verteilung der Bevölkerung ausrichtet.

http://www.eapcnet.eu/LinkClick.aspx?fileticket=eGslUTKJxhs%3D&tabid=1871

Wiesbadener Erklärung zum Hospiz- & Palliativ-Gesetz (HPG): für bedarfsgerecht strukturierte Versorgung nachbessern (27.05.2015)


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (BAG SAPV) begrüßt die Initiative der Bundesregierung zum Hospiz- und Palliativ-Gesetz ausdrücklich. Mit diesem notwendigen Beitrag zur Daseinsvorsorge soll flächendeckend eine angemessene palliative und hospizliche Versorgung aller Sterbenden in Deutschland ermöglicht werden. Die Bundesregierung setzt damit bisher nicht berücksichtigte internationalen Verbindlichkeiten (WHO, EU-MR etc.) um: einer an den Erfordernissen der Patienten ausgerichtete Palliativ-versorgung wird zunehmend Menschen- bzw. Grundrechtscharakter zugewiesen.

 

Um die Ziele des Gesetzesentwurfes in Flächendeckung und Reichweite erreichen zu können bedarf es allerdings nach Expertenmeinung dringend folgender Anpassungen:

 
1. Die seit 2009 erfolgreich begonnene Strukturentwicklung der SAPV durch multiprofes-sionelle Palliative-Care-Teams als krankenhausersetzende Spezialversorgung der tertiären Versorgungsstufe bedarf der Fortentwicklung und weiteren Unterstützung:

  • eine Schwächung durch Konkurrenz seitens einzelprofessioneller Surrogat-strukturen im Nebenerwerb (§73b HzV) ist für die Versorgung der betroffenen Patienten und Familien wegen fehlender Qualität und Sicherheit schädlich.
  • Fehlende und überlastete Kassenärzte in strukturschwachen Regionen können aus rein sachlicher Erwägung diese rund um die Uhr notwendige Aufgabe nicht zusätzlich übernehmen.
  • Verträge der Krankenkassen für diesen spezialisierten Leistungsbereich sind nur mit qualifizierten multiprofessionell verfassten Teamstrukturen zulässig. Die Leistung ist ärztlich und pflegerisch qualifiziert 24h/7d sicherzustellen.
  • Multiprofessionalität mit verpflichtenden Anteilen von palliativärztlichem Dienst, Palliativfachpflege, sowie jeweils spezifisch qualifizierter Sozialarbeit und Psychologie einschließlich deren Finanzierung in der SAPV ist explizit zu regeln.
  • Eckpunkte für Anschubfinanzierung, Vorhalteaufwand und bedarfsgerechte Strukturplanung bedürfen einer sachorientierten Regelung.

Die Änderungen zu §132d SGB V sind entsprechend anzupassen.

 

2. Die fachlich qualifizierten und koordinierten ärztlichen Leistungen der ambulanten allgemeinen Palliativversorgung in Netzwerken mit anderen Ärzten, allgemeinen sowie palliativ qualifizierten Pflegediensten und Hospizdiensten sind als obligater Bestandteil des kassenärztlichen Sicherstellungsauftrages nach §73 SGB V konkret zu benennen, um die bedarfsgerechte Entwicklung von Angeboten im Sinne der AAPV zu stärken. Die neuen Regelungen des HPG in §§ 27 und 87 reichen dazu nachweislich nicht aus.

 

3. Selektivverträge, (insbesondere gem. §§ 73b, 140a und 116b) in deren Rahmen auch Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen versorgt werden, dürfen von den Vertragspartnern nur dann abgeschlossen werden, wenn hierin explizit inhaltliche und strukturelle Regelungen zur angemessenen und umfassenden Palliativversorgung einschließlich der Schnittstellengestaltung zur SAPV enthalten sind. Diese Maßnahme dient der durchgängigen Etablierung erforderlicher Angebote unabhängig von Sektorengrenzen und zugrundeliegenden Vertragsinstrumenten. Geeignete Regelungen sind in den jeweiligen Paragraphen zu ergänzen.

 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgerufen, diese Änderungen im vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung herbeizuführen, um zuverlässig eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung am Lebensende zu ermöglichen. 

 

Michaela Hach

 In Vertretung für die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der SAPV

Ambulante Palliativversorgung- Wo stehen wir heute?


Eine Bestandsaufnahme

 

Derzeit erlebt die öffentliche Debatte um Sterbehilfe in Deutschland eine Renaissance. Kann unsere Gesellschaft heute das Thema Sterbehilfe in der Öffentlichkeit eigentlich hinreichend und angemessen diskutieren? Besteht Gewissheit darüber, dass in unserer Gesellschaft für das Gebot der Humanität eine ausreichende patientenzentrierte und würdevolle palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung bedarfsgerecht zur Verfügung steht? Besteht Verlässlichkeit insbesondere in Form einer ambulanten palliativ/hospizlichen Unterstützung und Versorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen und ist der Zugang hier zuverlässig sichergestellt? Konnten inzwischen flächendeckende Angebote etabliert werden, sind diese bekannt und gewährleistet sowie niederschwellig verfügbar? Wurden bereits alle Anstrengungen zu einer Enttabuisierung von Sterben und Tod durch Re-Integration dieser Themen in unsere Gesellschaft unternommen und geleistet? Hat im heutigen Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland die Hospiz- und Palliativversorgung  den notwendigen und anerkannten Stellenwert neben den primären Zielen der Krankenbehandlung Prävention, Rehabilitation und Kuration?

 

Diese Fragen gilt es zunächst zu klären.

 

Der Würde beraubt und fremdbestimmt im Sterben behandelt und am Leben gehalten zu werden, ist eine der großen Ängste in unserer heutigen Gesellschaft. Diese Angst richtet sich sowohl auf eine unerwünschte technisch-medizinische Überversorgung in einem fortgeschrittenen Krankheitsverlauf als auch darauf, der Gesellschaft und insbesondere den Angehörigen zur Last zu fallen und bei zunehmender Ressourcenknappheit keine angemessene und kompetente Versorgung am Lebensende erwarten zu dürfen. Weit verbreitet ist im Besonderen auch die Angst, einsam und unter Schmerzen, Luftnot oder anderen Belastungen sterben zu müssen. Der Gedanke an das Sterben und den Tod weckt bei vielen Menschen Angst, hilf- und wehrlos zu sein, „wertlos“ und ausgeliefert zu sein, alltägliche Verrichtungen nicht mehr selbst und eigenverantwortlich vornehmen zu können, Angst vor Sinnlosigkeit und Angst vor gravierender Veränderung des eigenen Erscheinungs- und Selbstbildes. Solcherart Befürchtungen und Wahrnehmungen sind oftmals die Motivation für Forderungen nach einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe.

 

2005 votierte die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt für eine bessere Palliativversorgung in Deutschland:

 

"Die aktuelle Diskussion um aktive Sterbehilfe hat uns ins Bewusstsein gerufen, dass in der Mitte unserer Gesellschaft Menschen leben, die unsere besondere Solidarität benötigen: Schwerstkranke, die keine Aussicht mehr auf Heilung haben.

 

Ich lehne aktive Sterbehilfe strikt ab. Stattdessen müssen wir es Palliativpatientinnen und -patienten ermöglichen, würdevoll und ohne unnötige Leiden bis zum Tod betreut zu werden. Die Hospize und Palliativstationen der Krankenhäuser, die es heute bereits gibt, decken den vorhandenen Bedarf bei weitem nicht ab. Vor allem die Möglichkeiten der ambulanten Betreuung sind unzureichend. Aus diesem Grund möchte ich die Angebote ausbauen und für die Betroffenen einen eigenständigen Leistungsanspruch auf eine "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" einführen. Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte sollen abgestimmt zusammenarbeiten.

 

Diese Betreuungsteams, für die wir 250 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen, haben die Aufgabe, Patienten mit erhöhtem Versorgungsbedarf zu Hause zu betreuen. Sie können aber auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen tätig werden. Daneben muss die Palliativversorgung in den Krankenhäusern oder durch Hospize ausgebaut und verbessert werden. Eine gute und flächendeckende Palliativmedizin ist ein Gebot der Humanität, also der Wahrung des Menschlichen in der medizinischen Versorgung. Für die Betroffenen ist sie eine Chance, würdevoll Abschied nehmen zu können!"

 

( Sozialpolitischen Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (BMGS) vom 21.11.2005;: Interview in Osnabrücker Zeitung  20.10.2005; Beitrag für den "Vorwärts".11.11.2005).

 

Die ambulante Palliativversorgung in Deutschland hat sich  sehr schleppend und heterogen entwickelt. Es bestehen große Unterschiede  u.a. in der Flächendeckung, in den strukturellen Gegebenheiten, in der personellen Ausstattung und der Qualifikation sowie in der Nomenklatur und der inhaltlichen Ausgestaltung.

 

Während sich offensichtlich in einigen Regionen die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) flächendeckend etabliert hat,  scheinen in anderen Regionen noch deutliche Defizite zu bestehen (siehe Abbildung 2 und 3).

 

Besonders im Bereich der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) besteht deutlicher Klärungs- und Handlungsbedarf. Seit dem 4. Quartal 2013 können Hausärzte ohne Qualifikationsanforderungen die palliativmedizinische Versorgung ihrer Patienten gesondert berechnen und in einigen Regionen bestehen gesonderte Verträge zur AAPV mit KV´en und teilweise auch qualifizierten ambulanten Pflegediensten. Damit ist derzeit jedoch nur in wenigen Regionen eine bedarfsgerecht gegliederte medizinisch-pflegerische allgemeine ambulante Palliativversorgung gewährleistet und keinesfalls flächendeckend vorhanden.

 

Dies trifft gleichermaßen für die palliative Basisversorgung (PBV) zu. Nach wie vor bleibt es dem Zufall überlassen, ob schwerstkranke und sterbende Männer, Frauen und Kinder frühzeitig Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung erhalten und ihre Rechte auf patientenzentrierte Behandlung belastender Symptome, Schmerzlinderung, Unterstützung, Begleitung und Edukation und das Recht auf Autonomie gewährleistet werden. Bedürfnisorientierte und an den Behandlungszielen des partizipativ eingebundenen Patienten orientierte Behandlung und Begleitung wird eher als Ausnahme erlebt.

 

Auch zu Begrifflichkeiten in der Hospiz- und Palliativversorgung bestehen Divergenzen. Allein im Verständnis zu „Palliative Basisversorgung (PBV)“, „Allgemeine Palliativversorgung (AAPV)“ und „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)“  besteht fragliche Einigkeit in der Nutzung,  z.B. zu folgenden Definitionen:

  • PBV- Alle im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten mit den grundlegenden palliativmedizinischen und hospizlichen Prinzipien vertraut sein und diese angemessen in die Praxis umsetzen können.
  • AAPV- Einige im Gesundheitswesen tätige Fachkräfte haben, obwohl sie nicht ausschließlich im palliativmedizinischen Bereich arbeiten, zusätzliche Qualifikationen und Kenntnisse erworben und können diese in einer multiprofessionellen Struktur sektorenübergreifend, nutzbringend und adressatengerecht anwenden.
  • SAPV- Die Haupttätigkeit dieser im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte besteht in der Bereitstellung von ambulanter Palliativversorgung in interdisziplinären und multiprofessionellen Teams. Diese Organisationseinheiten betreuen Palliativpatienten mit komplexen und besonders aufwändigen Bedarfen und benötigen daher ein höheres Maß an spezialisierter Qualifizierung und an personellen wie auch weiteren anderen Ressourcen.

Diese bedürfnisgerecht ausgerichtete gedankliche Dreigliedrigkeit beinhaltet jedoch auch ein großes Spannungsfeld, einerseits im Hinblick auf die Zumutbarkeit des Palliativpatienten, von unterschiedlichen Fachkräften am Lebensende betreut zu werden und andererseits eines möglichen Rollenkonflikts von Fachkräften (z.B. „wenn die Regelversorgung nicht ausreicht“). Daher wäre zum Beispiel die Überführung der  dreigliedrige Versorgungsstruktur (BPV, AAPV, SAPV) in eine  zweistufige Versorgungsstruktur anzustreben (siehe Abbildung 1).

 

Abbildung 1 Organisation der ambulanten Palliativversorgung

Abbildung 2 Soll-Ist Vergleich Flächendeckung SAPV

 

Abbildung 3 Flächendeckung anhand Erstverordnung SAPV

Der Bedarf der Bevölkerung für eine flächendeckende Versorgung mit SAPV wurde zu Beginn der SAPV mit etwa 10% der sterbenden Bevölkerung eingeschätzt (etwa eine Promille der Gesamtbevölkerung). Inzwischen gehen Experten jedoch von einem weitaus höherem Bedarf von etwa 15-20% aller Sterbenden aus. Die derzeit extrem heterogene Umsetzung wird in aktuellen Daten der KBV klar dokumentiert.

 

Fazit:

Der Strukturaufbau von ambulanter Palliativversorgung durch SAPV zu einem flächendeckenden Angebot und deren bedarfsgerechte Sicherstellung für Betroffenen kann als noch nicht abgeschlossen bezeichnet werden. In vielen  Regionen Deutschlands besteht auch nach Einführung des Gesetzes zur SAPV seit 2007 und mit einigen Ergänzungen in der AAPV und BPV nach wie vor großer Entwicklungsbedarf.

 

Dem 2005 beschriebenen Anliegen der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt

 

„…mein Anliegen ist es, in dieser Legislaturperiode die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern. Wir müssen es allen Menschen ermöglichen, ohne unnötige Leiden in Würde – und wo immer möglich und gewünscht – zu Hause bis zum Tod betreut zu werden. Heute gibt es zwar Hospize und Palliativstationen der Krankenhäuser, aber bei weitem nicht ausreichend. Vor allem die Möglichkeiten der ambulanten Betreuung sind unzureichend. Der Ausbau dieser Angebote ist die richtige Antwort auf die Forderungen nach aktiver Sterbehilfe, die wir strikt ablehnen.“ (Osnabrücker Zeitung vom 20.10.2005),

 

sind wir zwar ein gutes Stück entgegengekommen, decken jedoch sowohl gesellschaftspolitisch, sozialpolitisch und medizinisch-pflegerisch bei weitem nicht die Bedarfe humaner Versorgung und Unterstützung schwerkranker und sterbender Menschen. Dieser Beitrag ist jedoch für eine menschliche Gesellschaft unverzichtbar, um Sterben und Tod wieder als ein Teil des „Mensch Sein“ verstehen zu können sowie für  Respekt und  Akzeptanz gegenüber jedem einzelnen Menschen. Er ist auch unbedingt notwendig, wenn wir den Ängsten und Bedürfnissen der Menschen in unserem Land anders als mit „nachgeholfenem Frühableben“ begegnen wollen.

 

Fachverband SAPV Hessen e.V. - Michaela Hach, Dr. Ingmar Hornke, Hanka Petereit

Sozialminister Stefan Grüttner : „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.“


6. Fachtagung „Leben und Sterben“

 

Sozialminister Stefan Grüttner : „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.“

 

05.11.2014Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

 

Bad Nauheim. Bei seinem Besuch der Fachtagung „Leben und Sterben“ betonte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner in Bad Nauheim, dass die Landesregierung der Verbesserung der Sterbebegleitung weiterhin großes Gewicht beimessen werde und unterzeichnete die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen.

 

‎„Wir unterzeichnen die Charta nicht etwa, weil wir eine Aufforderung an uns selbst brauchen, uns des Themas Sterbebegleitung anzunehmen. Vielmehr unterzeichnen wir, weil wir damit dokumentieren, dass wir auch weiterhin der Verbesserung der Sterbebegleitung eine hohe Bedeutung zumessen werden. Wir möchten damit auch die Arbeit all derer würdigen, die sich entweder im Ehrenamt oder im Beruf dafür einsetzen, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Lebenssituation, ihrem Alter und ihrer Religion ihr Leben bis zuletzt in Würde leben können. Und wir wollen damit dokumentieren, dass wir weiterhin daran arbeiten, dass alle Menschen Zugang zu den Informationen haben, die sie brauchen, um ihr Recht auf eine angemessene Sterbebegleitung einfordern zu können“, sagte Grüttner und bedankte sich bei allen Akteuren für die „segensreiche Arbeit“.

 

Die nunmehr im sechzehnten Jahr stattfindende Fachtagung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration dient sowohl der Vernetzung von als auch dem intensiven Austausch zwischen der Hospizbewegung, der Palliativmedizin, den Sozialverbänden und der Verwaltung zu Fragen der Qualifizierung, der ambulanten Betreuung und der stationären Versorgung sowie der Trauerarbeit. Zurzeit wird das Konzept der Landesregierung zur Verbesserung der Sterbebegleitung überarbeitet. Die aus dem Fachtag gewonnenen Erkenntnisse werden in dieses Konzept mit einfließen.

 

„Alle Menschen in Hessen und auch anderswo brauchen das Wissen um die Möglichkeiten für ein würdevolles Sterben und um ihre Rechte auf eine entsprechende Versorgung. Hier sind wir in der Pflicht - alle gemeinsam! - für mehr Aufklärung zu sorgen, für mehr Information und vor allem für die Einsicht, dass es am Lebensende nicht um ein Mehr an Behandlung geht, sondern um ein Weniger an belastenden Maßnahmen und um ein Umsteigen von kurativer Medizin auf mildernde Palliativmedizin“, so Grüttner abschließend.

 

Unter anderem wurde im Rahmen der Fachtagung auch die aktualisierte Broschüre „Hospizarbeit und palliative Versorgung in Hessen - Praxishilfe für die Hospiz- und Palliativarbeit vor Ort“ vorgestellt, welche sich an Menschen, die sich für Hospizarbeit und palliative Versorgung interessieren oder in der Hospiz- und Palliativarbeit aktiv sind richtet und Hinweise für die Führung eines Hospizvereines als konkrete Hilfe für Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende von Hospiz- und Palliativvereinen bietet. Die Broschüre ist über die Geschäftsstelle der Deutschen PalliativStiftung erhältlich (Am Bahnhof 2, 36037 Fulda, www.palliativstiftung.de )

 

Kontakt für Pressevertreter

 

Pressesprecherin: 

 

Esther Walter

 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
+49 611 817 3408
+49 611 8908 4666
presse@hsm.hessen.de

 

https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/sozialminister-stefan-gruettner-jeder-mensch-hat-ein-recht-auf-ein-sterben

Hessen ist erstes Bundesland mit einer flächendeckenden Palliativversorgung für Erwachsene und spezifisch für Kinder und Jugendliche


Nach intensiven Verhandlungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Fachverband SAPV in Hessen konnte zum Jahresbeginn eine Einigung über die Ausgestaltung und Vergütung 

der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) erzielt werden. Mit diesem Schritt wird eine flächendeckende SAPV in Hessen vollendet. SAPV-Teams, die sich um die multiprofessionelle Versorgung schwerstkranker junger Patienten am Lebensende kümmern, können damit ihre Arbeit aufnehmen, so die Verbände der Krankenkassen in Hessen. 

 

„Ziel der SAPV für Kinder und Jugendliche ist es, für eine bestmögliche Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität der Patienten zu sorgen und die Patienten und ihre Angehörigen zu Hause zu unterstützen“, erklärt Michaela Hach, Geschäftsführerin des Fachverbandes SAPV. Die Betreuung der sterbenskranken jungen Patienten ist erheblich komplexer als die von Erwachsenen. Die Betroffenen benötigen ein auf die Belange der Kinder und Jugendlichen ausgerichtetes Versorgungsangebot. 

 

Lt. Fachverband SAPV leben derzeit mehr als 1500 Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene mit schweren unheilbaren Erkrankungen in Hessen, von denen nach derzeitigen Schätzungen 

ca. 300 eine SAPV für Kinder und Jugendliche benötigen werden. 

 

Trotz aller Bemühungen und Fortschritte in der medizinischen Versorgung ist deren Überlebenswahrscheinlichkeit leider gering. Für diese Kinder und ihre Familien fehlte jedoch bisher ein besonderes Versorgungs- und Unterstützungsangebot, damit sie möglichst noch viel Zeit gemeinsam in der häuslichen Umgebung verbringen können.

Mit der erzielten Einigung und der im Koalitionsvertrag Hessen in Aussicht gestellten Anschubfinanzierung können nun landesweit die notwendigen Versorgungsstrukturen gebildet werden. 

 

Die bundesweite Empfehlung der Fachgesellschaften und des Spitzenverbandes der Krankenkassen zur Ausgestaltung  der Versorgungskonzeption zur SAPV für Kinder und Jugendliche  werden damit in Hessen zeitnah umgesetzt. Die enge Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Deutschen Hospiz- und Palliativ Verband war für die gefundene Einigung sehr hilfreich.

In Hessen sind drei Versorgungsgebiete geplant: Das „KinderPalliativTeam Südhessen“ mit Sitz in Frankfurt wird die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im südhessischen Bereich sicherstellen. Das „Palliative Care Team für Kinder und Jugendliche“ in Gießen ist für die Versorgung in Mittelhessen zuständig und das „Kinder Palliativ Team Nordhessen“ mit Sitz in Kassel wird für den nordhessischen Bereich verantwortlich sein.

 

Die Landesverbände der Krankenkassen und der Fachverband SAPV sind erfreut, dass durch das erzielte Verhandlungsergebnis eine hochwertige und qualifizierte Betreuung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher im familiären Bereich möglich wird. Hessen ist damit das erste Bundesland mit einer flächendeckenden Palliativversorgung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)


SAPV unterstützt die ambulante Versorgung von Palliativpatienten zu Hause durch ein spezialisiertes Team aus Ärzten und Pflegefachkräften in Kooperation mit allen an der Versorgung und Unterstützung beteiligten beruflich und ehrenamtlich Tätigen (z.B. Hausarzt, Pflegekräfte, Ehrenamtliche).

 

Auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben gesetzlich Versicherte einen Leistungsanspruch nach §§ 37b und 132d SGB V, wenn sie unter einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung leiden, ihre Lebenszeit dadurch limitiert wird und wenn ein besonders hoher Versorgungsaufwand besteht. Palliativpatienten und ihre Angehörigen sollen durch die SAPV  in ihren Ressourcen gestärkt und unterstützt werden. 

 

Dieses ergänzende Versorgungsangebot wird  für Palliativpatienten mit besonders komplexen Versorgungssituationen bereit gehalten, um zu gewährleisten, dass Patienten möglichst lange zu Hause bleiben und unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden werden können. Die SAPV ist eine zusätzliche Leistung und ergänzt die Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte, Pflegedienste, Hospizdienste u. a.

 

Die  Palliative Care Teams in Hessen bestehen aus besonders qualifizierten Ärzten und Pflegefachkräften. 

 

Das Leistungsspektrum reicht von der Beratung von Patienten, Angehörigen und an der Versorgung Beteiligten bis hin zur umfassenden und vollständigen Palliativversorgung. Sie beinhaltet - je nach Bedarf - die palliativpflegerische bzw. palliativmedizinische (Mit)behandlung sowie die Koordination der Palliativversorgung. Die SAPV ist in die bestehenden, vernetzten Versorgungsstrukturen vollständig integriert. Die Palliative Care Team werden dann tätig, wenn es aus Sicht der Primärversorger notwendig ist (Verordnung des Haus- oder Facharztes oder des Krankenhausarztes).

 

Externe Links:

Praxisforschungsprojekt "Transdisziplinäre Professionalität im Bereich spezialisierter ambulanter Palliativversorgung"


Das Forschungsprojekt „Transdisziplinäre Professionalität im Bereich spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (TP|sapv)“ versteht sich als Praxisforschung im Bereich der ambulanten Sterbebegleitung.

 

Das Projekt wird gefördert vom Bundeministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Förderprogramms "Forschung an Fachhochschulen" und der Förderlinie "Soziale Innovationen für Lebensqualität im Alter" (SILQUA-FH).

 

Die Forschung wird von der Hochschule RheinMain und der Fachhochschule Frankfurt gemeinsam durchgeführt. Das Forschungsteam wird unterstützt durch Projektpartner aus der Praxis, der Verwaltung und Wissenschaft. 

 

Weiterlesen: http://www.tp-sapv.de/

Qualitätsvergleiche in der SAPV sind kaum möglich


Ärzte Zeitung, 30.12.2013         SAPV

 

Was bringt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) für sterbenskranke Menschen? Versorgungsforschung auf diesem Gebiet ist extrem schwierig.

 

Weiterlesen: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/sapv/default.aspx?sid=851553&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20131230-_-SAPV

Hospiz- und Palliativversorgung Koalitionsvertrag Hessen


Nach einer  Initiative des Fachverbandes  SAPV Hessen e.V. (FVSAPVH) in den vergangenen Wochen, in dem er sich mit einem Schreiben an die Spitzenvertreter der Landespolitik in Hessen gewandt hatte, ist nun auch der Ausbau der Hospiz-und Palliativversorgung ausdrücklich in den Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und dem Bündnis 90/Die Grünen Hessen für die 19. Wahlperiode des hessischen Landtags 2014-2019   Seite 80, 3745-3750 aufgenommen worden: „Um ein Sterben in Würde auch bei Schwerstkranken jeden Alters in Hessen möglich zu machen, kommt der Arbeit in den Hospizen und Palliativstationen eine große Bedeutung zu.

 

Gerade das dort erbrachte ehrenamtliche Engagement verdient unsere besondere Wertschätzung. Um die Arbeit der ambulanten und stationären Kinderhospize nachhaltig zu ermöglichen, treten wir in den Dialog mit den Kostenträgern ein. Wir werden den Aufbau von regionalen Kinderpalliativteams mit einer Anschubfinanzierung unterstützen.“

 

Der Fachverband SAPV Hessen e.V. begrüßt dies sehr und freut sich darüber. Es ist ein wichtiges Signal für die Arbeit, für Schwerstkranke und sterbende Menschen jeden Alters und deren Angehörige in Hessen, in der kommenden Legislaturperiode. Herzlichen Dank an alle, die dies bereits  unterstützt haben und an alle, die dies auf dem weiteren Weg unterstützen wollen.

Fachverband SAPV Hessen e.V. unterzeichnet die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen


Der FVSAPVH  will mit der Unterzeichnung der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" deutlich machen, dass das Anliegen der Charta durch den FVSAPVH  unterstützt wird. 

Mit dem Charta-Prozess wurde ein bundesweiter, die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene und die verschiedenen gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Sektoren übergreifender Prozess in Gang gesetzt.

Die Auseinandersetzung mit den existenziellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung chronischer und unheilbarer Erkrankungen, des demografischen Wandels sowie sich ändernder gesellschaftlicher Strukturen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Der Charta-Prozess soll dazu beitragen, diese Aufgabe im öffentlichen Bewusstsein präsent zu machen, zu verankern und zugleich Perspektiven für die Entwicklung in der Zukunft aufzuzeigen. Daran will sich der FVSAPVH mit seinen Mitgliedern beteiligen und sich aktiv dafür einsetzen.