• Freiheit am Lebensende 

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Geschichte Freiheit ist als Begriff in der Palliativmedizin schon um 2000 bedeutsam, in einer frühen Phase von 2000 bis 2005 insbesondere in Abgrenzung zu Befürwortern aktiver Sterbehilfe, die ebenfalls versuchten, den Begriff aus ihrer eigenen Perspektive zu besetzen. Die Bedeutung des Freiheitsbegriffs für die Palliativmedizin hält bis heute an.

 

Bedeutungsspektrum in der Palliativmedizin Das Sprechen von Freiheit ist immer verknüpft mit dem Interesse an individuellen Handlungsmöglichkeiten von Individuen. In palliativmedizinischen Fachtexten betrifft das Sprechen über Freiheit sehr häufig Patienten und Angehörige. In den Jahren nach 2000 und noch einmal von 2015 bis 2019 spielte das Wort Freiheit im Diskurs um die aktive Sterbehilfe und das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217) eine wichtige Rolle. Das Freiheitsargument ist das wichtigste und am häufigsten geäußerte Argument von Befürwortern der Legalisierung der Sterbehilfe: Die Strafbarkeit von Tötung auf Verlangen bedeutet aus dieser Perspektive eine Einschränkung der grundrechtlichen Freiheit des Patienten. Jeder unheilbar Kranke sollte demnach die Freiheit besitzen, den Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu bestimmen und  Hilfe zum assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, wenn dies möglich ist. Freiheit wird überdies mit weiteren positiven Wörtern wie Würde, Selbstbestimmung und Humanität in eins gesetzt. In der Palliativmedizin wird ein unbegrenztes Entscheidungsrecht des Sterbewilligen in Bezug auf die Beendigung des eigenen Lebens dagegen eher abgelehnt. Freiheit bedeutet in der Palliativversorgung nicht die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe, sondern vor allem der Erhalt von Gestaltungsmöglichkeiten des eigenen Lebens durch ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität und Autonomie. Die Palliativmedizin versteht sich in den meisten Fachtexten als Alternative zur Sterbehilfe. Palliativmediziner können die Freiheit ihrer Patienten in vielerlei Hinsicht fördern und erhalten, hierbei existieren ganz unterschiedliche Bedeutungsaspekte des Freiheitsbegriffs:

  • Symptomfreiheit: Die Freiheit von Beschwerden ist einer der am häufigsten genannten Aspekte von Lebensqualität und die grundlegendste Form des Erhalts individueller Freiheit.
  • Gestaltungsfreiheit: Die Palliativversorgung hilft dabei, Schwerkranken die Freiheit zur Gestaltung ihrer verbleibenden Zeit zu erhalten. Die Freiheit, das eigene Leben gestalten zu können, ist letztlich ein ethischer und sogar existenzieller Wert.
  • Entscheidungsfreiheit: Die Palliativversorgung trägt zur Gewährleistung von Freiheit als individueller Entscheidungsfreiheit bei, insbesondere am Lebensende. Behandlungsentscheidungen am Lebensende sollen von den Patienten, wo dies möglich ist, in Einklang mit ärztlichen Empfehlungen frei getroffen werden, sie sind allerdings maßgeblich vom Grad der Autonomie bzw. Selbstständigkeit einer Person abhängig

Der Freiheitsbegriff bezieht sich überdies auch auf die Gewissens- und Berufsfreiheit des Palliativmediziners. Auch diese Form von Freiheit spielt im Kontext des Behandlungsalltags eine große Rolle, und auch sie wurde im Rahmen der Sterbehilfediskussion ausführlich erörtert.

 

Kollokationen: assistiert, größtmöglich, absolut, Unabhängigkeit, Notwendigkeit, Selbstbestimmung, Autonomie, Einschränkung, Eingriff, individuell, persönlich, ärztlich, Entscheidung, Wille, Mensch, Leben, Tod

 

Feststehender Begriff: Nein. Die semantische „Spannbreite“ dessen, worauf sich Freiheit bezieht und welche Bedeutungsmerkmale der Freiheitsbegriff in unterschiedlichen Kontexten trägt, ist groß.

aus: Joachim Peters, Maria Heckel, Christoph Ostgathe (2020): Schlüsselbegriffe in der Palliativversorgung. Online-Handbuch. abrufbar unter https://www.uker.de/pm-handbuch